|
Unterrichtsgebühren-
Gebührenordnung
im Schuljahr 2011
- 2012
__________________________________________________________________________________________________
|
Gebühr für
Erlenbacher Schüler |
Gebühr für
auswärtige Schüler |
| |
jährlich |
vierteljährlich |
jährlich |
vierteljährlich |
|
Hauptfachunterricht |
|
Einzelunterricht 30 Min. |
660,00 € |
165,00 € |
990,00 € |
247,50 € |
|
Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Min. |
605,00 € |
151,25 € |
900,00 € |
225,00 € |
|
Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Min. |
390,00 € |
97,50 € |
585,00 € |
146,25 € |
|
Gruppenunterricht 3 Schüler 45 Min. |
440,00 € |
110,00 € |
660,00 € |
165,00 € |
|
Grund- Gruppenfächer |
|
Früherziehung / Grundausbildung 60 Min. |
290,00 € |
72,50 € |
435,00 € |
108,75 € |
|
Früherziehung /
Grundausbildung 45 Min. |
240,00 € |
60,00 € |
360,00 € |
90,00 € |
|
Musik-Claro 45 Min. |
290,00 € |
72,50 € |
435,00 € |
108,75 € |
|
Ensemblefächer |
160,00 € |
40,00 € |
240,00 € |
60,00 € |
Erwachsenenkurs 6 Stunden je 60 Minuten
einmalige Abbuchung 50,00 €
Erwachsenenkurs 12 Stunden je 60 Minuten einmalige Abbuchung 100,00
€
Die
Mitwirkung in einem Musikschulensemble ist gebührenfrei, wenn
gleichzeitig ein Instrumentalfach belegt wird.
Bei der Teilnahme von mehreren Familienmitgliedern am Unterricht werden
Ermäßigungen von 10 bis 50 % gewährt, wobei der Besuch von
Ensemblefächern unberücksichtigt bleibt.
Die Gebührenschuld entsteht mit der Annahme der Anmeldung und dem Beginn
des Unterrichts.
Vom Schüler verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch
auf Rückzahlung der Unterrichtsgebühren. Nur bei Erkrankung des
Schülers von drei und mehr Unterrichtswochen wird die anteilige
Unterrichtsgebühr gegen entsprechenden Nachweis (z. B. ärztliches
Attest) auf schriftlichen Antrag hin erstattet. Unterrichtsstunden, die
durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft
ausfallen, sind bis zu fünf Unterrichtsstunden im Schuljahr
gebührenpflichtig.
Gebührenerhöhungen wegen unausweichlicher Veränderungen (z.B.
Verkleinerung der Gruppe) müssen von den Schülern getragen werden.
Verlässt der Schüler während des Schuljahres die Musikschule ohne
Einvernehmen der Schulleitung bzw. der Geschäftsstelle, ändert das
nichts an der weiterhin bestehenden Gebührenschuld.
Die Unterrichtsgebühren werden je zu einem Viertel am 15. Oktober, 15.
Januar, 15. März und 15. Juni fällig. Sie werden zu diesem Zeitpunkt vom
Konto des Gebührenschuldners abgebucht.
Anmeldung
zum Unterricht:
Anmeldungen zum Unterricht sind über die bei der Musikschule
ausliegenden Formulare möglich. Anmeldeschluss ist der 1. Juli 2011.
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Musikschüler, die bereits an der Musikschule Unterricht erhalten,
bekommen die Anmeldeformulare von ihren Lehrkräften ausgehändigt und
sollen diese auch wieder an ihren Musiklehrer zurückgeben.
Mit der Anmeldung werden Satzung, Gebührensatzung und Schulordnung der
Musikschule Erlenbach anerkannt. Eine diese Rechtsgrundlagen
zusammenfassende Broschüre ist bei der Geschäftsstelle der Musikschule
erhältlich.
Anmeldende, die keinen Wohnsitz in Erlenbach a. Main haben, erkennen
zudem an, dass ihr Benutzungsverhältnis auf einer Sondervereinbarung
beruht, für die andere Gebühren gelten als in der Gebührensatzung
festgestellt (siehe vorstehend abgedruckter Tarif für „auswärtige
Schüler“).
Zulassung
zum Unterricht und Unterrichtsvertrag:
Die
Einreichung der Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf
Unterrichtserteilung. Erst mit der schriftlichen Zulassung und der
gleichzeitigen Terminierung des Unterrichts kommt ein Unterrichtsvertrag
zustande - gegebenenfalls mit Sondervereinbarung zur Unterrichtsgebühr,
wenn auswärtiger Wohnsitz -, der dann für das komplette Schuljahr gültig
ist. Aufgrund der umfangreichen organisatorischen Maßnahmen ist diese
Mitteilung in der Regel erst unmittelbar vor Schuljahrsbeginn möglich.
|